Leibnitz und Deutschlandsberg

MEHRPHASENAUSBILDUNG

Nach Ausstellen des Führerscheins sind Führerschein-Neulinge jeden Alters dazu verpflichtet, innerhalb von 12 (Klasse B) bzw. 14 (Klasse A) Monaten Weiterbildungen zu absolvieren. Ziel dieser zweiten Ausbildungsphase ist es, das Risikobewusstsein zu schärfen und die Fertigkeiten jedes Fahranfängers zu schulen.


L17-AUSBILDUNG


FAHRSICHERHEITSTRAINING (3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
2. PERFEKTIONSFAHRT (6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)


B DUAL UND VOLLAUSBILDUNG

1. PERFEKTIONSFAHRT (2 bis 4 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
FAHRSICHERHEITSTRAINING (3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
2. PERFEKTIONSFAHRT (6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)


A1-, A2- und A-AUSBILDUNG 


FAHRSICHERHEITSTRAINING (2 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
2. PERFEKTIONSFAHRT (4 bis 14 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)