Leibnitz und Deutschlandsberg



AM-AUSBILDUNG


VORAUSSETZUNGEN
Ausbildungsbeginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
Mindestalter bei Ausstellen des vorläufigen Führerscheins: 15 Jahre  
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

ABLAUF DER AUSBILDUNG
THEORIE: 6 Einheiten 

PRAXIS: 6 Fahrstunden am Gelände, 2 Fahrstunden Straßenausfahrt

PRÜFUNG: Theoretische Prüfung am Computer 


LEICHT KFZ-AUSBILDUNG

 

VORRAUSSETZUNGEN
Ausbildungsbeginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
Mindestalter bei Ausstellen des vorläufigen Führerscheins: 15 Jahre  
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
 

ABLAUF DER AUSBILDUNG
THEORIE: 6 Einheiten 

PRAXIS: 8 Leicht-Kfz-Fahrstunden. Ist bereits ein AM Führerschein vorhanden, verkürzt sich die Praxisausbildung auf 6 Leicht-Kfz-Fahrstunden

PRÜFUNG: Theoretische Prüfung am Computer (sofern kein AM-Führerschein vorhanden)  



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