Klasse A (Motorrad)
A1
… Motorräder bis 125 ccm, max. 11 kW (15PS)
Voraussetzungen:
- Ausbildungsbeginn: 15 ½ Jahre
- Mindestalter bei Praxisprüfungs-Antritt: 16 Jahre
Ablauf der Ausbildung:
- Theorie: 20 Einheiten Grundwissen und 6 Einheiten Spezialwissen
- Praxis: 14 Fahrstunden
- Prüfung: Nach bestandener Theorieprüfung und dem Erreichen Deines 16. Lebensjahres darfst Du zur praktischen Prüfung antreten.
Mehrphasenausbildung:
Fahrsicherheitstraining (2 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
2. Perfektionsfahrt (4 bis 14 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
Aufstieg von A1 auf A2:
Voraussetzungen: Frühestens zwei Jahre nach der Erteilung des A1-Scheins möglich
Ausbildung: 7 Fahrstunden oder Praxisprüfung
A2
… Motorräder bis 35 kW (47PS)
Voraussetzungen:
- Ausbildungsbeginn: 17 ½ Jahre
- Mindestalter bei Praxisprüfungs-Antritt: 18 Jahre
Ablauf der Ausbildung:
- Theorie: 20 Einheiten Grundwissen und 6 Einheiten Spezialwissen. Ist bereits ein Führerschein in Besitz, entfällt der Grundwissen-Kurs.
- Praxis: 14 Fahrstunden
- Prüfung: Nach bestandener Theorieprüfung und dem Erreichen Deines 18. Lebensjahres darfst Du zur praktischen Prüfung antreten.
Fahrsicherheitstraining (2 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
2. Perfektionsfahrt (4 bis 14 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
Aufstieg von A2 auf A:
Voraussetzungen: Frühestens zwei Jahre nach der Erteilung des A2-Scheins möglich
Ausbildung: 7 Fahrstunden oder Praxisprüfung
A
…Motorräder ohne Einschränkung
Voraussetzungen:
- Ausbildungsbeginn: 23 ½ Jahre
- Mindestalter bei Praxisprüfungs-Antritt: 24 Jahre
Ablauf der Ausbildung:
- Theorie: 20 Einheiten Grundwissen und 6 Einheiten Spezialwissen. Ist bereits ein Führerschein in Besitz, entfällt der Grundwissen-Kurs.
- Praxis: 14 Fahrstunden. Ab dem 39. Lebensjahr müssen 16 Fahrstunden absolviert werden.
- Prüfung: Nach bestandener Theorieprüfung und dem Erreichen Deines 18. Lebensjahres darfst Du zur praktischen Prüfung antreten.
Mehrphasenausbildung:
Fahrsicherheitstraining (2 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
2. Perfektionsfahrt (4 bis 14 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
Code 111 (A125)
Voraussetzungen:
- Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B durchgehend seit mindestens 5 Jahren.
Ablauf der Ausbildung:
- Theorie: entfällt
- Praxis: 6 Fahrstunden
Gültigkeitsbereich:
Der Code 111 ist ein nationaler Code. Das heißt, er ist nur in Österreich gültig.