MEHRPHASENAUSBILDUNG
Nach Ausstellen des Führerscheins sind Führerschein-Neulinge jeden Alters dazu verpflichtet, innerhalb von 12 (Klasse B) bzw. 14 (Klasse A) Monaten Weiterbildungen zu absolvieren. Ziel dieser zweiten Ausbildungsphase ist es, das Risikobewusstsein zu schärfen und die Fertigkeiten jedes Fahranfängers zu schulen.
L17-AUSBILDUNG 1. FAHRSICHERHEITSTRAINING | B DUAL UND VOLLAUSBILDUNG 1. PERFEKTIONSFAHRT |
A1-, A2- und A-AUSBILDUNG 1. FAHRSICHERHEITSTRAINING |